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Muss ich KYC vorlegen?

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Eine KYC-Überprüfung (Know Your Customer) ist nicht sofort erforderlich, aber für Instant-Funding-Konten und für den Handel im Rahmen einer Funded Challenge zwingend vorgeschrieben.

Wann ist KYC erforderlich?

  • Optional: Händler können KYC jederzeit abschließen.
  • Obligatorisch:
    • Vor dem Handel mit einem Instant-Funding-Konto
    • Vor dem Handel auf einem Funded Challenge-Konto

Ohne Abschluss des KYC-Verfahrens können Sie keine Handelsgeschäfte auf finanzierten Konten tätigen.

So führen Sie die KYC-Prüfung durch

KYC wird direkt über Ihr Kundenportal durchgeführt:

  1. Melden Sie sich bei Ihrem Kundenportal an.
  2. Gehen Sie zum Abschnitt „Einstellungen “.
  3. Befolgen Sie die Schritte zur KYC-Verifizierung auf dem Bildschirm.

Der Vorgang dauert in der Regel 1–2 Minuten.

Wichtiger Hinweis: Um den Onboarding-Prozess zu vereinfachen, ist bei der ersten KYC-Überprüfung kein Adressnachweis erforderlich. In bestimmten Fällen, z. B. zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zur verstärkten Sorgfaltspflicht, können Sie jedoch aufgefordert werden, einen gültigen Adressnachweis vorzulegen, der innerhalb der letzten 90 Tage ausgestellt wurde, nachdem Sie Ihr Guthaben auf Ihr Konto erhalten haben. Akzeptierte Dokumente können beispielsweise Kontoauszüge, Stromrechnungen oder Telefonrechnungen sein.

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